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Beck'scher AEG-Kommentar
Zum Werk Das Allgemeine Eisenbahngesetz gilt für den Betrieb von Eisenbahnen im Personennah- und Fernverkehr sowie im Güterverkehr. Es regelt die wesentlichen für den Betrieb von Eisenbahnen zu berücksichtigenden Rechtsmaterien. Dazu zählen die Eisenbahnaufsicht einschließlich der Genehmigung des Eisenbahnbetriebs, die Schaffung einer wettbewerbsgerechten Aufgabenteilung der einzelnen Dienstleister, insbesondere aber die Regulierung von Schienenwegen sowie das Planfeststellungsverfahren für den Bau neuer ...

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